(Originalbuchseite 337)
III

DIE VIER GESTALTEN DES STAATES


Der Staat, das bin ich!
Ludwig XIV. (1638-1715)


Woran erkenn' ich den besten Staat? Woran du die beste Frau kennst. - Daran, mein Freund, daß man von beiden nicht spricht.

Friedrich Schiller (1759-1805)


Der moderne Staat ist ein untermenschliches Wesen, mit einem riesigen Leib und einem winzigen Kopf, mit einem unstillbaren Hunger nach Geld und Macht und sehr wenig Vernunft, sehr wenig Gewissen, sehr wenig Charakter.

Richard Coudenhove-Kalergi (1937)


Der Staat wird nicht abgeschafft, er stirbt ab.

Friedrich Engels (1893)
1

Zahlreiche Staatstheoretiker sahen den Staat durch eine "Herrschaft" definiert, die von allen untergebenen Individuen und Verbänden Gehorsam erzwingen kann. Sie sahen im Staat "einen durch Herrschaftsorganisation bewirkten Verband". Je nach Art und Zustandekommen dieser Herrschaft kann dann in "herrschaftsbejahende" und "herrschaftsduldende" Verbände (Staatsvölker) unterschieden wenden.

Andere sahen in der Rechtsordnung das den Staat Konstituierende. In diesem Sinne sah H. Kelsen im Staat "die Einheit eines Systems von Normen, die regeln, unter welchen Bedingungen ein bestimmter Zwang von Mensch zu Mensch geübt werden solle".1 Der Staat ist demnach "ein Volk, das durch sein Recht zur Einheit gebildet ist" (J. Binder). Oder noch präziser: "Rechtsordnung schafft Staat" (A. Finger).

Die Organologen wollten unter Staat eine nicht nur im Juristischen, sondern "auch im soziologisch-realwissenschaftlichen Sinne wollende und handelnde Einheit" verstanden wissen. Für sie war der Staat ein den Tieren und Pflanzen vergleichbarer Organismus: "ein Lebewesen von höherer, geistig-sittlicher Ordnung". Leopold von Ranke schrieb. "In der Macht an sich erscheint ein geistiges Wesen, ein ursprünglicher Genius, der sein eigenes Leben hat, mehr oder minder eigentümliche Bedingungen erfüllt und sich einen Wirkungskreis bildet."

Das Phänomen der Macht machten auch andere Denker zum Zentrum ihrer Beurteilung. Die Machttheorie in der Staatslehre definiert: "Staat ist Macht".

(Originalbuchseite 338)

"Macht zu sein ist primärer und begriffsnotwendiger Zweck des Staates."2So dachte auch Bismarck, als er erklärte: "Die einzige gesunde Grundlage eines großen Staates ist der staatliche Egoismus und nicht die Romantik." Daraus ergibt sich dann allerdings "die fundamentale Frage, im Dienste welcher Zwecke die Staatsgewalt ihre Macht anwenden solle".3 Hegel ging hier so weit, daß er die Machterweiterung und Kriegspolitik zum "unmittelbaren und gesollten Zweck des Staates" erhob. Er forderte den Krieg, wenn allzu lange Friedenszeit die Bevölkerung "in Selbstsucht und Erwerbsgier" habe versinken lassen.4

Wieder andere erblickten im Staat ein Instrument zur Unterdrückung von Unterjochten. Franz Oppenheimer schrieb, der Staat wäre "eine gesellschaftliche Einrichtung, die von einer siegreichen Menschengruppe einer besiegten Menschengruppe aufgezwungen wurde, mit dem einzigen Zweck, die Herrschaft der ersten über die letzte zu regeln und gegen innere Aufstände und äußere Angriffe zu sichern."5 Noch präziser formulierte dies Karl Marx. "Die moderne Staatsgewalt ist nur ein Ausschuß, der die gemeinschaftlichen Geschäfte der ganzen Bourgeoisie-Klasse verwaltet."6

Begrifflich ist man darüber verschiedener Ansicht, ob bereits die unseßhaft umherziehende Horde als Staat angesehen werden kann oder ob ein festes Staatsgebiet zum Kriterium des "Staates" gehört. Je nach der Größe unterscheidet man in: Horde, Hordenverband, Stamm, Stammesverwandtschaft, Staat, Staatenbund.

Neben dem "Staatsvolk" und dem "Staatsgebiet" betrachtet man als wichtigste Merkmale des Staates die "Staatsgewalt"' und "Staatsverfassung". Vom "Staatszweck" her gesehen dient der Gewaltstaat den Interessen eines Individuums oder einer Gruppe. Die Staatsbürger werden dort "Teil und Mittel des Staates". Das andere Extrem ist der Sicherheitsstaat. Hier ist der Staat bloß ein "nützliches Mittel gegenwärtiger Individualzwecke". Wie Prince Smith sagte, ist er dann "ein Produzent von Sicherheit". Lassalle, der diese Staatsform verhöhnte, meinte, er hätte dann nichts anderes zu leisten als einen "Nachtwächterdienst im Wirtschaftsleben".

Der moderne Rechtsstaat stellt in den Vordergrund: Ordnung, Freiheit, Wirtschaftsblüte, Kulturveredelung, soziale Gerechtigkeit, nationale Einheit. Die Freiheit des einzelnen wird durch die "Staatsräson" mannigfach eingeengt. Im Wohlfahrtsstaat geht dieser Einfluß noch weiter.

Je nach der "Normbildung für die Tätigkeit des obersten Staatsorganes"

(Originalbuchseite 339)

spricht man von "absoluten" und "konstitutionellen" Staaten. Sind diese Normen - diese Verhaltensvorschriften - aufs äußerste beschränkt, dann spricht man von "liberalen", sind sie tiefgreifend und streng, von "autoritären" Staaten. je nach der Regierungsart unterteilt man in: Monarchien, Aristokratien, Demokratien. Je nach dem Einfluß einzelner Gruppen auf das Staatsleben ergeben sich wieder andere Unterteilungen: In den "Theokratien" herrscht die Priesterschaft, in den "Plutokratien" das Kapital, in den "Bürokratien" das Beamtentum, in den "Feudalstaaten" die Grundeigentümer, in den "Ergokratien" Berufsvereinigungen (das war etwa bei den Zünften der Fall), im "Parteistaat" herrscht eine Partei, in den "Polykratien" rivalisieren mehrere gleich starke Gesellschaftsgruppen.

Bei allen diesen Betrachtungsweisen wurde meist eines nicht in Frage gestellt, nämlich: ob das, was wir unter der Bezeichnung "Staat" zusammenfassen, überhaupt zusammengefaßt werden darf.7
 

2

Wie der Leser gesehen hat, faßt die Energontheorie sehr oft Erscheinungen, die man bisher als voneinander völlig verschieden ansah, in gemeinsame Begriffskategorien zusammen.

Bei anderen - und zu einer solchen Erscheinung sind wir jetzt gekommen - ist es aber gerade umgekehrt. Hier führt diese Theorie zur Aufsplitterung eines Begriffes, den man bisher als gerechtfertigte, ja selbstverständliche Einheit ansah.

Von der Energontheorie her stellt sich das Phänomen "Staat" als ein Gemisch von vier verschiedenen Grundstrukturen dar. Ich stelle sie im folgenden als rein theoretische Modelle vor: der Staat als Gemeinschaftsorgan, als Berufskörper, als Erwerbsorganisation und als Erwerbsorgan. Die Reihenfolge ist dabei irrelevant: sie hat mit dem tatsächlichen, historischen Auftreten dieser Erscheinungen nichts zu tun. Keines dieser Modelle ist wohl je völlig "rein" in Erscheinung getreten. Die meisten Staatsformen lassen sich zwar deutlich dem einen oder anderen zuordnen, doch sind dann fast immer auch Elemente der übrigen drei nachweisbar. Es müssen also stets alle vier Maßstäbe bei der Beurteilung berücksichtigt werden.

Das klingt komplizierter, als es tatsächlich ist.

(Originalbuchseite 340)

3

Erstes Modell: der Staat als Gemeinschaftsorgan.

Die Prämissen für dieses Modell haben wir bereits besprochen. Die vom Menschen aufgebauten Energone sind weitgehend aus "künstlichen Organen" aufgebaut, ihre Macht stützt sich auf "nichtverwachsene Wirkungsträger". Der Schutz dieser Einheiten - wie auch der Gesamtschutz der Erwerbsräume - kann wirkungsvoll nur durch entsprechend starke Gemeinschaftsorgane erfolgen (Heer, Polizei, Gerichte usw.). Solche Gemeinschaftsorgane waren somit eine Voraussetzung für diese Entwicklung (vgl. S. 50).

Ebenso kann Arbeitsteilung und Erwerb durch Tausch nur innerhalb organisierter Gemeinwesen stattfinden. Bricht das Chaos aus, dann mag noch der Landwirt überleben, der Versicherungsagent oder Hersteller von Kinderschaukelpferden verliert dagegen seine Erwerbsbasis. Ebenso macht auch die Ordnung aller Tauschbeziehungen und Rechtsübertragungen eine übergeordnete, legalisierende, entscheidende und schützende Instanz notwendig. Das war die Voraussetzung für die erste Erscheinungsform "Staat".

In unserem ersten Modell ist der Staat ein großes, für alle Erwerbskörper unbedingt notwendiges Gemeinschaftsorgan des Schutzes. Die Tatsache, daß dieses Organ millionenmal größer sein kann als das Energon, dem es dient, darf dabei nicht stören. Das Auto ist ein künstliches Organ der Fortbewegung und bereits größer als wir selbst. Wenn wir es benützen, sind wir zur Gänze von diesem umschlossen. Noch größer ist ein Eisenbahnzug oder ein Flugzeug. Ein Wirkungsträger ist nicht durch seine Größe, sondern durch seine Leistung definiert. Er mag schließlich die ganze Welt umspannen - wie etwa die Postorganisation - und ist trotzdem Organ des Einzelmenschen.

Bei jedem Wirkungsträger kommt es darauf an, daß er seine Leistung möglichst billig, präzise und schnell erbringt. Sein notwendiges "Aussehen" - also die für ihn zweckmäßige raum-zeitliche Struktur - ergibt sich aus der zu erfüllenden Funktion.

Überlegen wir uns also, wie dieser erste Typ von "Staat" - der nichts anderes sein soll als ein Gemeinschaftswirkungsträger des Schutzes - notwendigerweise aussehen muß beziehungsweise wie er im Idealfall aussehen soll.

Zu unterscheiden ist funktionell zwischen dem Schutz innerhalb des Staatsgebietes (Gesamterwerbsraum) und jenem des Staatsganzen nach außen hin. Wir beginnen mit dem Innenschutz.

Dieser richtet sich somit gegen alle Energon-"Kollegen". Zur Legalisierung von Eigentum, Rechtsübertragung usw. sind Verhaltensvorschriften notwendig - also Verhaltensrezepte. Diese nennen wir in ihrer Gesamtheit "Rechtsordnung". Sie muß dem Gemeinschaftswillen entsprechen: somit ist ein Organ nötig, das diese Rechtsordnung nach dem Wunsch der Allgemeinheit fabriziert oder sonst-

(Originalbuchseite 341)

wie beschafft. Eine solche ist die organisierte Einheit, die wir Volksvertretung, Parlament, Legislative nennen. Das Volk - also sämtliche ausgereiften Keimzellen, die wir "erwachsene Menschen" nennen - wählt Interessensvertreter, und diese entwerfen die notwendigen Rezepte. Erweisen sich Änderungen als notwendig, dann ist diese funktionelle Einheit ebenfalls dafür zuständig.8

Sodann sind weitere Einheiten nötig, um die Befolgung dieser Rezepte zu kontrollieren und deren Nichtbefolgen möglichst gar nicht erst wirksam werden zu lassen. Diese Einheit nennen wir "Polizei", Exekutive.

Drittens ist ein Organ notwendig, um Übertretungen zu bestrafen und auch private Rechte, wenn nötig, mit Zwang durchzusetzen. Sonst haben diese Rezepte keine Kraft, keine Wirkung. Im Prinzip könnte auch die Exekutive dies übernehmen - und das ist ja auch gelegentlich schon vorgekommen.9 Von der Funktion her ist jedoch eine Trennung zweckmäßig. Das richterliche Amt erfordert - um gerecht ausgeübt zu werden - eine hohe Spezialisierung. Die Polizei braucht physische Kraft, das Richteramt geistige. Es ergibt sich so - rein vom Energonprinzip her betrachtet - als drittes notwendiges Organ die Judikative (die richterliche Gewalt). Ihr oder der Exekutive angeschlossen können dann die Gerichtsvollstreckung, die Gefängnisse, Pfändungsorgane und so weiter sein.

Alle diese Einheiten müssen nun aber mit der nötigen Energie versorgt sein (Geld), ihre Bindung und Koordination muß sichergestellt sein, entsprechende Abstimmungen zwischen diesen Einheiten sind nötig, Kontrollen müssen durchgeführt werden. Aus diesen Erfordernissen ergibt sich die Notwendigkeit für ein weiteres Organ. Wir nennen es "Verwaltung". Eine zentrale Entscheidungsstelle ist darin zweckmäßig - darf jedoch, in unserem Modell, nur im Rahmen der von der Volksvertretung gegebenen Richtlinien handeln.

(Originalbuchseite 342)

Das sind also weitere Rezepte, die nicht eigentlich das Verhältnis der Bürger zueinander regeln, sondern Rechte und Pflichten innerhalb des Gemeinschaftsorganes "Staat" festlegen. Diese Rezepte nennen wir "Verfassung". Auch sie werden von der Volksvertretung ausgearbeitet.

Das Aufbringen der nötigen Energiemengen "Geld" und deren richtige Verteilung ist ein besonderes Problem innerhalb der Verwaltungsfunktion. Das Gemeinschaftsorgan "Staat" wird von den Bürgern bezahlt - also muß von diesen ihr anteiliger Beitrag eingehoben werden. Diese Gesamttätigkeit erfordert Spezialisation - wir begegnen dieser im Wirkungsträger "Finanzministerium".

Was den Schutz nach außen betrifft, so genügen die aufgezählten Einheiten nicht. Feindliche Verbände kümmern sich nicht um die Gesetzgebung der Volksvertreter, lassen sich durch richterliche Gewalt und Gefängnisse nicht abschrecken. Ein zusätzliches, besonders mächtiges und kostspieliges Organ ist nötig: die Landesverteidigung. Wir begegnen ihr in Gestalt von Befestigungen, Kampfmitteln, Soldaten, außerdem in Einheiten der Feinderkundung (Spionage) und der inneren Feindabwehr (Gegenspionage).

Diese Einheit wirkt für sich und braucht - als entscheidend wichtiges Rückgrat - einen eigenen Koordinationskörper. Die koordinierenden Einheiten der Verwaltung sind dafür nicht geeignet. Dagegen kann die Zuteilung der nötigen Energie (Geld) von der den inneren Schutz betreuenden Finanzstelle her erfolgen.

Das Zentrum der Verteidigungskoordination muß mit besonderen Vollmachten ausgerüstet sein. Die Abwehr von Gefahren erfordert oft schnelle Entschlüsse

Hier kann nicht erst die Volksvertretung eingeschaltet werden. Dieser Koordinationsspitze muß somit - von der Funktion her - mehr Handlungsfreiheit gewährt sein.

Schließlich benötigt die Gemeinschaft neben dem inneren und äußeren Schutz auch noch Repräsentanten als Vertreter gegenüber anderen Ländern. Diese Aufgabe kann die Verwaltungsspitze zusätzlich übernehmen, doch eignet sich dafür auch jede andere von der Volksvertretung gewählte Person. Zu diesem ersten - und billigsten Modell gehört also auch noch ein repräsentatives Staatsoberhaupt. Dazu kann noch ein Organ zur Wahrnehmung von nichtkriegerischen Beziehungen mit der Umwelt kommen: ein "Außenministerium". Schon in diesem ersten Modell, welches nur das unbedingt Notwendige umfaßt, begegnen wir den meisten uns vertrauten Grundeinheiten, aus denen sich "der Staat" zusammensetzt. Je größer ein Staat ist, um so größer und um so mehr hierarchisch gestaffelt werden die einzelnen Wirkungsträger. Je kleiner er ist, um so mehr kommt es vor, daß die gleiche Einheit mehrere Funktionen übernimmt.

Der Staat als Gemeinschaftsorgan ist voll und ganz gemeinnützig. Kein überflüssiges Werkzeug, keine überflüssige Abteilung, keine überflüssige Funktion soll vorhanden sein, keine überflüssige Energieausgabe erfolgen. Da bei diesem Rie-

(Originalbuchseite 343)

sengebilde die natürliche Auslese kaum ansetzen kann, ist eine entsprechende innere Auslese, ein auf Kontrolle und Rationalisierung ausgerichtetes Organ zusätzlich wichtig. Seiner Funktion nach gehört es der Finanzierungseinheit angeschlossen - in engem Zusammenwirken mit der Volksvertretung.

Das Bild, das ich hier entwarf , entspricht am ehesten der Staatsform des extremen Liberalismus. Sie schafft Sicherheit, mischt sich aber sonst nicht in die Belange der einzelnen Erwerbskörper ein. Sie schafft "Ordnung" - jedoch nur eben so weit, als für die innere und äußere Sicherheit notwendig ist. Zusätzlich leistet sie noch die ebenfalls unbedingt notwendige Repräsentanz.
 

4

Zweites Modell: der Staat als Berufskörper.

Diese Staatsform dürfte die geschichtlich älteste sein, sie war vorherrschend über weite Strecken der menschlichen Geschichte und wurde erst in den letzten zweihundert Jahren von anderen verdrängt. Hier und dort gibt es sie auch heute noch. Zum Verständnis des Phänomens "Staat" ist sie von höchster Wichtigkeit.

Das Wort "Beruf" scheint hier fehl am Platz. Und doch hat es volle Berechtigung und darf hier nicht vermieden werden. Die Energontheorie unterteilt die menschlichen Erwerbskörper in Berufskörper und Erwerbsorganisationen. Als Berufskörper werden solche vom Menschen geschaffenen Erwerbsgebilde bezeichnet, die Ausweitungen eines Einzelmenschen darstellen. Zu diesen gehört eindeutig auch dieses zweite Modell.

Einer der ersten "Berufe" des Menschen war die Jagd und der Raub. Umgab sich ein solcher Jäger oder Räuber mit Hilfskräften, die er befehligte und aus der Beute entlohnte,10 dann hatte sein Berufskörper sich entsprechend erweitert. Seine Handlanger und Spießgesellen waren ihm dienstbare Wirkungsträger. Die Beute fiel an ihn. Teile davon verteilte er.

Wir können ihn - wenn wir so wollen - auch den ersten Unternehmer nennen.

Ein kleiner Schritt weiter führt zur nicht seßhaften, autokratisch geführten Horde, zum kriegerischen Verband. Der Häuptling, General, Stammesfürst - wie immer wir ihn nennen wollen - ist das Zentrum. Die um ihn organisierte Einheit ist sein erweiterter Körper. Wohin dieser Körper sich bewegt, trägt er seinen Machtraum, seinen Erwerbsraum mit sich. Der Raub, Gewinn, die Beute gehören prinzipiell dieser oberen Leistungsspitze. Er ernährt, finanziert aus dieser die ihm untertanen Wirkungsträger.

(Originalbuchseite 344)

Während also im ersten Modell der Staat in seiner Gesamtheit ein Organ, also ein Wirkungsträger ist, ist er im zweiten Modell ein echtes Energon. Er ist ein Berufskörper, der sich - wie sich gleich zeigen wird - mehr erweiterte und auf-

Abbildung 36: Die vier Grundformen des Staates

a) Der Staat als Gemeinschaftsorgan. Dieser Staat ist für jeden Bürger, Berufskörper und Betrieb (B) ein großes schützendes Gemeinschaftsorgan (S). Seine Kosten werden anteilig bezahlt (über Steuern), er hat zwei wichtige Hauptfunktionen: Schutz nach außen (gegen Feinde) und Schutz innerhalb des Staatsgebietes (Eigentum, Sicherheit usw.).

b) Der Staat als Berufskörper. Dieser Staat ist eine extreme Erweiterung eines Einzelmenschen, des Herrschers, Königs, Kaisers (K). Dieser ist das steuernde Zentrum, sämtliche Bürger und Institutionen des Landes sind Wirkungsträger in seinem Berufskörper. Er ist ein echtes Energon, vergleichbar dem klassischen Unternehmerbetrieb.

c) Der Staat als Erwerbsorganisation. Auch dieser Staat ist ein echtes Energon, jedoch ein solches höherer Integrationsstufe. Es ist ein überindividuelles Gebilde, in dem alle Bürger, Berufskörper und Erwerbsorganisationen Wirkungsträger sind. Das Staatsinteresse diktiert die jeweiligen Tätigkeiten und deren Entlohnung (Versorgung).

d) Der Staat als Erwerbsorgan. Ein Ausbeuter (A) verwendet den Staat als "Melkkuh", als Hilfsmittel für seinen Erwerb. Dieser Ausbeuter kann ein anderer Staat sein, ein Herrscher, eine herrschende Clique, eine Partei. Dieser "Staat" ist ein Wirkungsträger, der den Interessen des Ausbeuters zu dienen hat: demgemäß ist er strukturiert.

Diese vier Grundtypen sind fast nie rein verwirklicht, fast jedes Staatswesen setzt sich aus Elementen aller vier Grundtypen zusammen. Näheres im Text.

(Originalbuchseite 345)

blähte als irgendein anderer. Keine Berufsart brachte größere Machtgebilde hervor.

Diese zunächst umherziehende Einheit wird seßhaft. Ackerbau, Viehzucht wird betrieben. Der Erwerbsraum ist jetzt genauer fixiert, stabilisiert. Das Rechtsverhältnis bleibt das gleiche. Der gesamte Erwerbsraum ist grundsätzlich Eigentum des Fürsten, er entlehnt bewährte Mitarbeiter mit Anteilen, an die übrigen wird er gewinnbringend verpachtet.

Dieser Entwicklungsweg führt dann - ohne grundsätzliche Änderung - weiter bis zu ganz riesenhaften Staatsgebilden. Der Fürst oder König ist hier nichts anderes als ein Unternehmer. Es ist sein Land, sein Machtgebilde. Er versucht - seinen menschlichen Impulsen folgend - dieses an seine Kinder weiterzugeben, aber notwendig ist das für diese Struktur nicht. Ebensogut können die Erben oder er selbst umgebracht werden - und irgendein anderer "usurpiert" diese lohnende Position. Am Berufskörper ändert sich dadurch nichts. Unzählige Male wurden in der Geschichte Herrscherhäuser durch andere abgelöst - und die grundsätzliche Rechtsstruktur konnte dabei unangetastet bleiben.11

Wie sieht nun diese Berufsart aus, welche Anforderungen stellt sie, welche Wirkungsträger macht sie notwendig?

Die übersichtliche Horde macht das besser deutlich als ein bereits riesenhaft aufgeblähtes, autokratisch geführtes Reich. Von primärer und entscheidender Wichtigkeit ist hier die Aufrechterhaltung der Befehlsgewalt, das Bewahren der Wirkungsträger unter der eigenen Botmäßigkeit. Von der Energontheorie her steht hier das Problem der Bindung im Vordergrund. Die Wirkungsträger müssen am Davonlaufen, Sich-selbständig-Machen gehindert werden, ihre Funktionsbereitschaft muß erhalten bleiben. Wie kann das geschehen?

Die naheliegende Antwort lautet: durch Macht. Denkt man genauer nach, dann bedeutet es schon eine erstaunliche Leistung, jeden Wirkungsträger durch andere in Schach zu halten. So einfach ist die Sache also nicht.

Die Hauptwaffe, um diese Unterwerfung zu erreichen, ist eine andere. Den Untergebenen - zumindest den wichtigsten - muß aus dem Dienstverhältnis ein größerer Nutzen erwachsen als in selbständiger Wirksamkeit. Das ist der Schlüssel zum Verständnis solcher Bildungen. In dieser ersten Zeit - und noch lange später - hatte der Einzelmensch nur im Rahmen solcher Verbände die Möglichkeit, einen eigenen Berufskörper zu bilden. Allein war er wilden Tieren und anderen Menschen allzu schutzlos preisgegeben.

Der Einzelmensch war also durchaus bereit, sich einem solchen Machtkörper

(Originalbuchseite 346)

anzuschließen - wenn er das Gefühl hatte, daß sich ihm dort konkrete Vorteile boten.

Das war der Ausgangspunkt. Das erleichterte es Menschen mit Führerbefähigung, andere an sich zu ziehen und zu Teilen ihres Berufskörpers zu machen. Ein Leistungstausch fand hier statt. Der Untergebene leistete seinen Dienst - der Fürst schützte ihn, bot ihm ein gesichertes Auskommen. Die notwendige Leistung in diesem besonderen Beruf "Fürst" oder "König" bestand somit in der Fähigkeit, Bindungen herzustellen - teils durch Tauschvertrag, teils durch Gewalt. Und dann mußte er dafür sorgen, daß diese Bindungen, diese Funktionsbereitschaft erhalten blieb.

Dazu waren Wirkungsträger der Kontrolle und Bestrafung nötig. Über entsprechende Entlohnung konnte er sich solche Organe aufbauen. Im übrigen konnten alle Hauptfunktionen noch in seiner Person konzentriert bleiben. Er war sein eigener "Finanzminister": die Beute kam zu ihm, er verteilte sie. Er war sein eigener General: er befehligte die militärischen Handlungen. Er war sein eigener Richter: er sprach Recht.

Angeborene Reaktionen des Menschen erleichterten diese Berufsausübung. Die sozialen Instinkte sind bei uns - wie auch bei höheren Wirbeltieren, die Rudel bilden - so beschaffen, daß auch die Unterwerfung unter einen Stärkeren Gefühle der Befriedigung spendet. Personen, die unbedingt führen wollen, sind eher die Ausnahme. Im übrigen - und das weiß jeder aus eigenem Erleben - unterwirft sich der Mensch gerne dem, den er als höher qualifiziert erachtet. Für diesen zu arbeiten, von diesem gelobt und belohnt zu werden, schenkt beträchtliche Glücksgefühle. Personen mit überragender Intelligenz, Kraft und Führerqualität waren in der Lage, diese dem Menschen angeborene Nachfolgereaktion auszulösen. Ökonomisch gesprochen bedeutet das eine Einsparung an sonst nötiger Kontrolle und Gewalt. Auch Luxus und Machtentfaltung bewirkten bei den Untertanen eine entsprechende Einschüchterung. Zeremonien, Feiern und ähnlicher Klimbim wecken im Untertanen Gefühle des ehrfürchtigen Erschauerns. Kein Wunder, wenn die Machthaber sich solcher Mittel bedienten - ja bis heute noch bedienen. Eine weitere "Fremdenergie", die hier eingespannt werden konnte, waren Gebilde der menschlichen Phantasie: vor allem Religionen.12 Nichts schützte den Herrscher besser, als wenn er sich selbst zum Gott machte oder zu einem Angehörigen der Gottfamilie. Das war auch eines der wenigen Machtmittel, welches die Erbfolge wirksam schützte.

Ein anderes, nicht minder wichtiges Machtmittel waren Prägung und Gewohnheit. Dem heranwachsenden Menschen wurde in seiner prägbaren Periode das

(Originalbuchseite 347)

Symbol des Herrschers eingeimpft, alle ethischen und ästhetischen Werte wurden nach bestem Vermögen mit dieser Person und seiner Familie verknüpft. Die Folge war eine so starke Gewöhnung und Einschüchterung, daß den meisten die Möglichkeit der Änderung des Status gar nicht mehr in den Sinn kam.

Diese Art von Staat stammt somit aus grundsätzlich anderen Wurzeln als das erstbeschriebene Modell. Es ist nicht ein Gemeinschaftsorgan, sondern ein Berufskörper, ein echtes, selbständiges Energon. Die Mittel, die diese Einheit zusammenhalten, sind durchaus andere. Es ist ein grundsätzlich anderes Phänomen - führt jedoch zu einer höchst ähnlichen Struktur.

Der Verband wird seßhaft, der Monarch verfügt über das Land, vergrößert es: ein mächtiges Reich entsteht. Zwangsläufig ergibt sich nun die Notwendigkeit, ganz ähnliche Gemeinschaftsorgane aufzubauen wie beim ersten Modell.

Wenn die Gemeinschaft florieren soll - und nur so ergeben sich entsprechend hohe Abgaben an den König - muß in ihrem Inneren Ordnung herrschen. Diese wird in diesem Fall nicht von Volksvertretern geschaffen, sondern vom König - doch um wirksam zu sein, muß sie in vieler Hinsicht ähnlich aussehen wie beim ersten Modell. Polizei ist nötig, Rechtsprechung ist nötig, Gefängnisse sind nötig. Ein Heer zum Schutz nach außen ist nötig. Alle diese Einheiten müssen koordiniert sein, mit entsprechender Energie versehen werden, kontrolliert und gepflegt werden. Die oberste Leitung und Repräsentanz übernimmt selbstverständlich der Herrscher - doch auch hier kommt es zu einem "Innenministerium", einem "Finanzministerium", einem "Kriegsministerium" und später zu einem "Handelsministerium".

Äußerlich formt sich somit ein recht ähnliches Gebilde. Ein Unterschied besteht darin, daß es keine gesetz- und verfassunggebende Volksvertretung gibt. Die Verhaltensrezepte werden mündlich oder schriftlich vom König diktiert. Ein zweiter Unterschied besteht darin, daß die Polizei mehr darauf ausgerichtet sein muß, Unbotmäßigkeit und Revolution zu verhindern. Ein dritter Unterschied ist, daß die Abgaben höher sind - sie müssen nicht nur die eigentlichen Staatsausgaben decken, sondern sind zum Teil "Ertrag" des Königs.

Ist der König klug, wird er diesen Ertrag in vernünftigen Grenzen halten. Ist er unklug, steigt ihm sein Machtgefühl zu Kopf, dann preßt er aus seinem Erwerbsraum auf jede nur erdenkliche Weise heraus, was sich herauspressen läßt. Mit Gewalt unterdrückt er dann das murrende Volk. Das Ende - früher oder später - ist die Revolution.

Sehr bemerkenswert ist nun, wie blitzartig es geschehen kann, daß sich Modell zwei in Modell eins verwandelt oder Modell eins in Modell zwei.

(Originalbuchseite 348)

5

Nehmen wir den ersten Fall: eine Revolution.

Was neu geschaffen werden muß ist eine Volksvertretung. Manche einseitig dem Herrscher dienlichen Gesetze sind zu beseitigen, eine Verfassung, die das Gemeinschaftsinteresse sichert, ist aufzubauen. Sonst aber kann sehr vieles bleiben. Eine Heeresmacht ist nötig, Polizei und richterliche Gewalt sind nötig. Soundso viele Personen müssen durch andere ersetzt werden, aber die eigentlichen Wirkungsträger können bleiben. Etwas veränderte Verhaltensrezepte zwingen ihnen bloß eine etwas andere Tätigkeit auf.

Zweiter, umgekehrter Fall: ein Staat, der als Gemeinschaftsorgan fungiert (Modell 1), wird von einem Diktator oder "Tyrannen" usurpiert. Auch dieser kann dann praktisch das gesamte Instrumentarium übernehmen, bloß geringfügige Änderungen sind nötig: Die Volksvertretung wird beseitigt, die Polizeimacht wird verstärkt, die Gesetze, soweit sie dem Usurpator nicht passen, werden geändert, die Steuern fließen anteilig dem Usurpator zu. Diese Veränderungen sind verhältnismäßig schnell auszuführen, die Grundstruktur kann bleiben. Verläßliche Leute, entsprechend bezahlt, werden gegen bisherige Posteninhaber ausgetauscht. Mit einiger Geschicklichkeit läßt sich diese Umwandlung in einigen Tagen zuwege bringen.

Zwei Dinge werden daraus klar. Erstens: Modell eins bietet eine phantastische Möglichkeit und großen Anreiz zur Usurpierung eines Erwerbsapparates. Zweitens: Um dem vorzubeugen, sind in Modell eins noch Sicherungsmaßnahmen nötig.

Die Möglichkeit, eine so gigantische Erwerbsorganisation an sich zu reißen, ist unzählige Male genutzt worden. Wem es gelingt, die Volksvertretung auszuschalten und sich ins Koordinationszentrum eines demokratischen Staates einzuquartieren, der gewinnt über Nacht einen Berufskörper von gigantischer Größe. Alles liegt gleichsam für ihn bereit, nur einige Änderungen in der Struktur sind nötig.

Was dann entsteht, hat man bisher - auf Grund der strukturellen Ähnlichkeit - ganz ebenso "Staat" genannt wie das, woraus es entstanden ist. Von der Energontheorie her sind es jedoch zwei grundsätzlich verschiedene Strukturen.

Um der Gefahr dieser Verwandlung vorzubeugen, müssen somit in Modell eins entsprechende Sicherungen eingebaut sein. Durch keine äußere Macht ist diese Staatsform so gefährdet wie durch diese von innen drohende Gefahr. Für den Geschickten liegt hier gleichsam, fertig hergestellt, ein ungemein ertragreicher Erwerbskörper bereit.

Und nicht nur Erwerbskörper - sondern auch Machtkörper. Das ist ein wichtiger Punkt. Denn bei dem uns Menschen angeborenen Instinkt-Instrumentarium bedeutet Macht oft noch eine weit größere Befriedigung und Lust als ein hohes Erwerbsergebnis.

(Originalbuchseite 349)

Prädestiniert für diese Art der Machtübernahme ist die militärische Spitze. Aus schon genannten Gründen muß sie mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet sein. Sie hat die stärksten Machtmittel unter ihrer Kontrolle. So ist es nicht verwunderlich, daß unter den Usurpatoren die höchsten Militärspitzen am häufigsten zu finden waren.

6

Drittes Modell: der Staat als Erwerbsorganisation.

Galbraith nennt jene amerikanischen Riesenbetriebe, die die Leitung des Unternehmens längst abgestreift haben und zu organisch sich selbst leitenden Erwerbsstrukturen geworden sind, "ausgereifte Betriebe". Analog dazu kann man das dritte Modell als den "ausgereiften Staat" bezeichnen.13 Er ist nicht mehr ein Gemeinschaftsorgan und nicht mehr ein riesenhaft aufgeblähter Berufskörper. Er ist ein Organismus höherer Integrationsstufe - ähnlich den großen Betrieben.

Diese Staaten sind kennzeichnend für unsere moderne Welt. Da die freien Räume längst erobert, längst aufgeteilt sind, sind diese Staaten in erster Linie wirtschaftliche und soziale Organisationen. Durch Steigerung der Gesamterwerbsfähigkeit steigern sie - im Idealfall von Modell drei - auch den Einzelerwerb der Erwerbskörper, aus denen sie sich aufbauen.

Auch hier ist wieder innerer und äußerer Schutz nötig: praktisch das gesamte Instrumentarium von Modell eins. Dazu kommt nun aber noch sehr viel mehr: Wirtschafts- und Ernährungspolitik, Förderung des Verkehrs und des Nachrichtenwesens, der Erziehung und Forschung, der Kulturpflege, soziale Fürsorge, Schutz und Betreuung der Angestellten und vieles andere.

Das heißt, es kommen viele weitere Gemeinschaftsorgane hinzu - die anteiligen Kosten werden entsprechend höher. Aber es sind Kosten, die dem allgemeinen Interesse dienen - oder dienen sollen. Die ideale Struktur dieser Staatsform wird sich wahrscheinlich mit Hilfe der Energontheorie sehr genau bestimmen lassen. Diese Staaten sind echte Organismen, den Pflanzen und Tieren direkt vergleichbar. Beim Staat als Berufskörper spielen die menschlichen Impulse des Herrschers eine entscheidende Rolle. Solche Staaten verhalten sich nur zum Teil statistisch, manche recht eigenwillig und individuell. Nirgends entfalteten sich menschliche Eigenwilligkeit und Luxusstreben mehr als in ihnen. Der ausgereifte Staat dagegen ist statistisch erfaßbar. Die angeborenen, unberechenbaren Tenden-

(Originalbuchseite 350)

zen der Keimzelle "Mensch" fallen hier immer weniger ins Gewicht. Die Gesamtzweckmäßigkeit setzt sich durch. Sie ist identisch mit der Grundstruktur der Konkurrenzfähigkeit.14

7

Viertes Modell: der Staat als Erwerbsorgan.

Nehmen wir an, ein Staat erobert einen anderen und macht diesen tributpflichtig. Von der Energontheorie her betrachtet, macht in diesem Fall ein Energon ein anderes zu seinem Sklaven, Diener, Wirkungsträger. Es macht ihn zu einem zusätzlichen Organ - und zwar zu einem Erwerbsorgan. Vom siegreichen Energon her gesehen, hat diese hinzugewonnene Einheit ausschließlich Erwerbsfunktion. Sie muß Erwerb schaffen und abliefern. Aus einem selbständigen Energon ist eine Melkkuh geworden.

Wiederum ist der Großteil der dort bestehenden Einrichtungen weiterhin nötig. Soll die Melkkuh genug Milch geben, dann muß in diesem Gefüge Ordnung herrschen, muß es gegen äußere Störungen und Bedrohungen abgeschirmt sein. Es braucht Koordination und Pflege wie jedes andere Organ. Was sich ändert, sind einige Verhaltensrezepte. Die Volksvertretung mag bleiben, doch wird ihr eine Kontrollstelle des Siegers vor die Nase gesetzt. Wesentliche Verhaltensrezepte werden nunmehr vom Sieger her diktiert. War es bisher - im Falle eines liberalen Staates - weitgehend dem einzelnen überlassen, wieviel er verdienen wollte, so ändert sich das nun. Da die Einheit sich in ein Organ verwandelt hat, wird jetzt insgesamt eine Funktion verlangt: Erwerb und Abgabe. Die goldene Freiheit ist dahin - nur noch zum Teil kann der unterworfene Bürger nach eigenem Ermessen walten, die erarbeiteten Früchte genießen. Ein Soll wird ihm aufgebürdet. Um das zu erzwingen, ist eine entsprechend schärfere Kontrolle, stärkere Polizeimacht und verschärfte Zentralisation nötig. Die dafür erforderlichen Organe lassen sich weitgehend aus einheimischen "Kräften" aufbauen. Werden entsprechende Vorteile geboten (Geld, Macht, Privilegien), dann verwan-

(Originalbuchseite 351)

delt sich dieser oder jener Bürger in einen "Verräter", einen "Kollaborateur". Er löst das alte Band und geht ein neues ein - hilft mit bei der Unterdrückung und Auspressung seiner früheren Kollegen.

Wir sehen also, daß Modell vier auch wieder in vielen Strukturelementen mit den übrigen übereinstimmt. Und doch ist es in wesentlichen Punkten grundsätzlich anders. Es ist nicht ein Energon - es ist ein Organ, ebenso wie Modell eins. Und wie bei diesem - im Idealfall - alles auf die Funktion der Sicherung ausgerichtet sein muß, so muß hier - im Idealfall - alles auf Erwerb ausgerichtet sein. Innerhalb eines Wirkungsträgers muß stets die gesamte Struktur von der zu erbringenden Wirkung her diktiert werden: alles übrige ist Verschwendung. So ist es auch hier. Innerhalb eines Erwerbsorgans ist auch nicht der kleinste Luxuskörper am Platz. Jede funktionslose Einheit in diesem Organ ist Ballast, muß beseitigt oder zur Arbeit gezwungen werden. Jede Einheit braucht die nötige Energiezufuhr, die nötige Pflege, um funktionsfähig zu bleiben, doch Überschüsse sollen ihr nicht verbleiben - das ist die für die betroffenen Menschen traurige Situation in diesem Modell.

Auch bei Modell eins - dem Staat als Gemeinschaftsorgan - sind die Wirkungsträger auf eine Leistung ausgerichtet, demgemäß soll in dieser Struktur nichts individuellem Luxus dienen. Aber dort handelt es sich um freiwillig - gegen angemessenes Entgelt - geknüpfte Bande. Somit sind diese Einheiten "herrschaftsbejahend". In Modell vier - dem Staat als Erwerbsorgan - beruhen die Bindungen und Verpflichtungen auf Gewalt. Hier sind die Einheiten "herrschaftsduldend". Das macht - zwangsläufig - eine zusätzliche Wirkungsstruktur zur Aufrechterhaltung und Kontrolle der Bindungen und Leistungen nötig.

Auch der von Marx angeklagte Staat, der nichts anderes ist als ein "Verwalter von Bourgeoisie-Interessen", fällt unter dieses Modell. Auch eine Menschengruppe kann einen Staat zu ihrem Erwerbsorgan machen. Wiederum sieht nach außen hin alles sehr ähnlich aus: viele der großen Wirkungsträger (Heer, Polizei, Finanzministerium, Gerichte usw.) sind mit denen in den anderen Modellen mehr oder minder identisch. Zusätzlich aber besteht hier die zur Aufrechterhaltung von Gewalt notwendige Wirkungsstruktur. Hier tritt sie weniger offen zutage als im Tributstaat, ist jedoch funktionell ebenso wichtig. Im Tributstaat hat es kaum Sinn, die Gewalt zu verheimlichen (obwohl auch dies in mancher Weise versucht werden kann), im Interessen-Verwaltungsstaat (wie ich ihn in Anlehnung an Marx nennen will) ist dies dagegen höchst zweckmäßig. Je besser hier die tatsächlich herrschende Gewalt verheimlicht wird, um so mehr kann an sonst nötigen Kontroll- und Zwangsmaßnahmen eingespart werden. Das ist die "Scheinheiligkeit", gegen die die Marxisten in den Kampf zogen, die "Maske", die sie den Ausbeutern vom Gesicht reißen wollten. Modell vier ist - jenseits von Gut und Böse - eine energetische Struktur, in der die menschlichen Gefühle nur eben auch zu berücksichtigende Elemente sind. Für dieses Modell ist die Scheinheiligkeit ein

(Originalbuchseite 352)

wichtiger Faktor. Sie ist ein mögliches Mittel, ein Erwerbsorgan und dessen Wirksamkeit zu rationalisieren.15

Schließlich fällt noch ein dritter großer Komplex von Erscheinungen unter dieses vierte Modell: alle "Korruption", alle individuelle Bereicherung auf Kosten des Staates.

So wie in Modell eins die Gesamtheit "Staat" ein jedem dienendes Gemeinschaftsorgan ist - so kann das große Gebilde "Staat" auch für sehr viele gleichzeitig zum Erwerbsorgan werden. Gleich Parasiten können Hunderte von Erwerbskörpern an dieser Struktur saugen, den ihm zufließenden Energiestrom in private Kanäle abzweigen.

Hier ist nicht die Rede vom normalen "ehrlichen" Tauschgeschäft. Der Staat ist in jedem Fall der größte Auftraggeber, die reichste Erwerbsquelle innerhalb des Gesamterwerbsgebietes. Er benötigt in jedem der Modelle unzählige Leistungen und erwirbt sie - im Tauschweg - durch Geld.

Zum Erwerbsorgan wird der Staat erst dann, wenn ein Ausbeuter Teile der Staatsstruktur nach seinen Interessen verändert, wenn er Teile dieses Körpers in seine Gewalt bekommt und so erreicht, daß Staatsaufwendungen nicht mehr dem Staat selbst - sondern in erster Linie ihm dienen.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Staat zum Erwerb von Einrichtungen, Anlagen, Waffen gebracht wird, die er entweder zu teuer kauft oder gar nicht braucht oder in schlechterer Qualität erwirbt, als sie an sich zu diesem Preis erwerbbar wären.

Auf eine andere wichtige Ausbeutung wies C. N. Parkinson hin.16 Die Staatsorgane zeigen eine Tendenz, sich über das nötige Maß zu vergrößern. Vom einzelnen Erwerbsindividuum her ist das verständlich: Vergrößerung bedeutet Anwachsen an Macht und Verdienst. Werden im Staat Abteilungen überflüssig (etwa nach Beendigung eines Krieges), dann tun sie oft ihr Bestes, um nicht aufgelöst zu werden: sie täuschen eine nicht vorhandene Wichtigkeit vor, schaffen Probleme, wo gar keine sind, kämpfen so mit List und Phantasie um ihre Daseinsberechtigung. Solche und ähnliche Tendenzen bedrohen den Staatsapparat an jeder Stelle. Das ist es vor allem, was man mit der "Unzulänglichkeit des Menschen" meint, von der in der Staatslehre so oft die Rede ist.

(Originalbuchseite 353)

Von der Energontheorie her sind es einfach Interessenskonflikte zwischen Energonen. Die Riesenstruktur "Staat" kann von einem anderen Staat zum Erwerbsorgan gemacht werden - ebenso aber auch Gruppen im Staat selbst, von einzelnen Erwerbskörpern, die auf Teile Einfluß nehmen, oder von Staatsorganen, die sich innerhalb der Gesamtstruktur über das funktionell Notwendige aufblähen, auf Kosten der Staatsinteressen ihren individuellen Erwerbskörper vergrößern.

Daß in diesem letzten Fall des "Korruptionsstaates" (wie er genannt werden kann) Verschleierung der Mittel und Scheinheiligkeit eine noch wichtigere Waffe sind als im "Interessenverwaltungs-Staat", liegt auf der Hand. Jede solche Tendenz hat die normalen Kontrollorgane des Staates zum Feind. Perfekt wird dieses Ausbeutungssystem, wenn ebendiese Kontrollorgane in das Netz der heimlichen Ausbeuter mit einbezogen werden können.
 

8

Aus diesen vier Modellen, die fast nie "rein" verwirklicht sind, setzen sich - so behaupte ich - sämtliche Staatsformen zusammen. Sie sind gleichsam nach vier verschiedenen Bauplänen aufgebaut, deren jeder ein in sich gechlossenes, von der Funktion her diktiertes Beziehungssystem darstellt, das sogar - zumindest im Prinzip - rechnerisch erfaßbar ist.

Zwischen jedem dieser Modelle und den übrigen gibt es alle erdenklichen Übergänge, jede erdenkliche Kombination.

Der Übergang von Modell zwei (Berufskörper) zu Modell drei (Erwerbsorganisation) verlief anschaulich vom absoluten über das konstitutionelle Königtum bis zur Republik. Die steuernde Macht des Herrschers wird Stück um Stück abgebaut, die Macht der Volksvertretung, der Gesamtinteressen wächst. Zuletzt erhält sich der König noch als glanzvoller Repräsentant (auch eine Funktion) oder wird völlig "aus den Staatsdiensten entlassen".

Den Übergang von Modell eins (Gemeinschaftsorgan) zu Modell drei (Erwerbsorganisation) kennzeichnet etwa die Gedankenwelt von W. Eucken.17 Der extreme Liberalismus (Laissez faire, laissez passer) solltedem Erwerbsindividuum höchste Freiheit geben. In der Tat jedoch führte er zu Monopolbildungen, die sehr vielen Erwerbskörpern die freie Entfaltungsmöglichkeit raubten. Daraus erwuchs der Gedanke einer staatlichen Einflußnahme auf die Wirtschaft, einer Wirtschaftspolitik: einer staatlichen Beschränkung der Wirtschaftsfreiheit - zur

(Originalbuchseite 354)

Sicherstellung der Wirtschaftsfreiheit. Der Staat greift dann mehr und mehr in die Belange des einzelnen ein, ist nicht länger bloßes Schutzorgan. Er wird selbst zum Energon mit obersten Staatsinteressen. Das Extrem ist im kommunistischen Staat erreicht, der selbst zum Hauptbetrieb, zum Gemeinschafts-Wirtschaftsunternehmen wird und alle seine Teile zu Wirkungsträgern macht.

Der Übergang von Modell zwei (Berufskörper) zu Modell vier (Erwerbsorgan) zeigt die Nachfolge eines schlechten, egoistischen Herrschers auf einen guten. Wenn Friedrich der Große sagte: "Der König ist der erste Diener seines Staates", dann sprach er im Sinne von Modell zwei. Diese Äußerung ist nicht bloß - nach unseren gewohnten Wertungen - eine "schöne und moralische", sondern für dieses Modell ökonomisch - energetisch richtig - und in diesem Sinne "klug". Jedes Energon muß, wenn es bestehen will, nicht nur Herr, sondern ebenso auch Diener seiner Organe, seiner Wirkungsträger sein. Wer sein Herz überanstrengt, hat schließlich selbst Schaden, wer auf seine Beine nicht genügend aufpaßt und sie sich bricht, hinkt dann. So ist es auch beim Berufskörper "Staat". Der gute Herrscher muß gut herrschen, aber auch ebenso gut dienen. Nur dann hat sein Erwerbskörper Bestand. Dann "arbeitet" er mit der geringsten "inneren Reibung".

Folgt nun auf einen guten König ein anderer, der sein Reich nur noch als Erwerbsorgan betrachtet, dann bleibt vielleicht für eine Weile noch alles beim alten. Alsbald jedoch wächst die Unzufriedenheit. Ihr muß - um das Erwerbsorgan zu erhalten - begegnet werden. Und so geht das eine Modell - notwendigerweise - in das andere über: Eine zusätzliche innere Struktur der Kontrolle und Gewaltausübung muß entstehen. Allmählich wird aus den herrschaftsbejahenden Teilen eine herrschaftsduldende Gemeinschaft - für den Herrscher eine Gefahr.

Interessant ist innerhalb der "Demokratie" (Modell drei, aber auch Modell eins) das Parteienwesen. Es ist ein funktioneller Ersatz für die bei den Staaten (wegen ihrer geringen Zahl und langen Lebensdauer) nur mäßig wirkenden natürlichen Auslese. Ein anderer Verbesserungsmechanismus ist hier nötig - besonders im Hinblick auf die ständige Gefahr der Einflüsse von Modell vier, der Ausbreitung von parasitären Erscheinungen. Die Opposition übt (von höchst persönlichen Interessen noch zusätzlich angeheizt) eine entsprechende Kontrollfunktion aus, und durch die Wahlen wird die kostspielige Prozedur der Revolution ersetzt. Freilich hat auch diese Lösung ihre funktionellen Schwächen. Auch das Parteiensystem eröffnet für Modell vier, also für Korruption, weite Möglichkeiten. Oder eine Partei benützt ihre Macht dazu, die anderen zu eliminieren, macht ihre Interessen (die auch "idealistischer" Art sein können) zur Hauptsache, breitet ein Zwangssystem aus - und auch so schlägt das Pendel wieder mehr zu Modell vier hin aus.

Innerhalb der "Staaten" entfalten sich wie in einem tropischen Blütengarten die verschiedensten menschlichen Erwerbskörper. Welche sind die erfolgreichsten? Welches ist ihr maximaler Gewinn?
 
 

Zurück zu Inhalt von "Energon"

Weiter zu "Die großen Verdiener" in "Energon"
 
 

Anmerkungen:

1 "Allgemeine Staatslehre", Berlin 1925.
2 L. Duguit, "Traité de droit constitutionnell", Bd. 1, Paris 1921, S. 398.
3 R. Thoma, "Staat", in: "Handwörterbuch der Staatswissenschaften", Jena 1926, S. 755.
4 Sämtliche Werke, Bd. 7, Stuttgart 1938.
5 "Die Geburtsstunde des souveränen Staates", 1954, S. 427.
6 Manifest der Kommunistischen Partei, 1848.
7 Diesen Zweifel hatte auch H. Kelsen. Er meinte, "daß sich schon bei oberflächlicher Sichtung des wissenschaftlichen Sprachgebrauches weit mehr als ein Dutzend höchst verschiedener Bedeutungen des Wortes ‘Staat’ feststellen lassen". ("Allgemeine Staatslehre", S. 3.)
8 Hier und im folgenden dürfte es dem in einer Verwaltung Tätigen besonders schwerfallen, den Argumenten der Energontheorie zu folgen. Tief eingewurzelt ist die Gewohnheit, den Menschen als Einheit zu sehen und seine Funktionen als Eigenschaften. So hat etwa mancher Minister oder Sektionschef recht verschiedene Aufgaben. Von der Energontheorie her stehen jedoch immer die Wirkungen, die Funktionen, im Vordergrund - sie und nicht ihre Träger sind die eigentliche Realität. An den meisten Wirkungen arbeiten heute fast immer verschiedene Abteilungen zusammen - und die meisten Abteilungen haben heute mehrere Funktionen. Legt deshalb der im gewohnten Denken Verwurzelte an die Betrachtungsweisen der Energontheorie den ihm selbstverständlichen Maßstab an, dann muß er überall zu Widersprüchen angereizt werden. Ich kann hier nur empfehlen: es einmal andersherum zu versuchen. Freilich, in diesem Fall wird das einfach Erscheinende ungemein kompliziert. Doch suchen wir nach den eigentlichen Einheiten, aus denen sich ein Wirkungsgefüge aufbaut, dann müssen wir in Kauf nehmen, daß sie sich in manchen Fällen - wie etwa hier - als höchst diffuse Gebilde darstellen. Doppelfunktionen, Funktionserweiterungen und Funktionszusammenlegungen haben in der staatlichen Verwaltung - wie auch in jener der Betriebe - zu einem äußerst komplizierten Geflecht von Wirkungen geführt.
9 Beispiel: der in Wildwestfilmen häufig gezeigte Sheriff, der sowohl verhaftet als auch aburteilt.
10 Den Anfang bildeten hier Familie und Sippe.
11 In Serbien waren die Obrenovic´ und Karadjordjevic´ feindliche Herrscherhäuser, die einander immer wieder abwechselten. Am Berufskörper, in den sie abwechselnd hineinschlüpften, dessen Steuerung sie an sich rissen - am "Staat" und seiner Rechtsordnung - änderte sich dadurch nichts.
12 Der religiöse Leser möge hier die eigene Religion aus der Betrachtung ausnehmen und nur an die übrigen denken. Daß zumindest manche von diesen Phantasiegebilde waren, dürfte kaum zweifelhaft sein.
13 H. Krüger nennt ihn "moderner Staat". ("Allgemeine Staatslehre", Stuttgart 1964.) G. Jellinek nannte ihn "vollendeter Staat". ("Allgemeine Staatslehre", Berlin 1914.)
14 H. Krüger sagt vom "modernen Staat" (den er als den Staat schlechthin ansieht), er sei "ein Gebilde, das der Geschichte angehört", er sei eine "geschichtliche Antwort auf eine zeitlose Frage". Und er fährt fort: "Denn immer muß eine solche Gruppe gebildet und zusammengehalten werden, stets bedarf sie der Ordnung und der Leitung, und allenthalben befindet sie sich in einer Auseinandersetzung mit der Umwelt." ("Allgemeine Staatslehre", S. 1.) Fast genau dieselbe Formulierung läßt sich auch auf sämtliche Energone anwenden. Ihr wesentliches Charakteristikum ist: sie sind eine Antwort. Und zwar eine Antwort auf eine geschichtlich sich verändernde Umweltsituation und auf Probleme, die jedes Zusammenwirken von Einheiten aufwirft.
15 W. Eucken sah auch in den "Ideologien" ein solches Werkzeug. Sie seien "planmäßig geschaffene Waffen im wirtschaftlichen Kampf". Sie sollen entweder "die wahren Motive der Interessentenforderungen verschleiern oder ihnen größere Stoßkraft verleihen". Er schreibt: "Die gesamte Geistesgeschichte der Menschheit ist von Versuchen erfüllt, Machtansprüche ideologisch zu sichern oder im Angriff zu unterstützen." ("Die Grundlagen der Nationalökonomie", Berlin 1959, S. 12.) Die "Ideologien" sind hier wohl etwas zu einheitlich abgeurteilt. Aber zweifellos waren sie - und sind es bis heute - ein vorzügliches Werkzeug, um Berufskörper oder Erwerbsorganisationen zu bilden, zu festigen und zu rationalisieren.
16 "Parkinsons Gesetz und andere Untersuchungen über die Verwaltung", Düsseldorf-Stuttgart 1957.
17 "Grundsätze der Wirtschaftspolitik", Hamburg 1959.